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   FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97   

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FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97 (https://dejure.org/1998,9391)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.1998 - II 1205/97 (https://dejure.org/1998,9391)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - II 1205/97 (https://dejure.org/1998,9391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 639
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96

    Veräußerung einer Teilpraxis

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Nach weiteren Rechtsausführungen zum Begriff des Teilbetriebs verwies der Kläger schließlich auf ein Musterverfahren, das beim BFH anhängig sei (Az. IV R 28/96).

    Auch nach Kenntnis der Ergebnisse dieser Betriebsprüfung ist das FA unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. März 1997 (Az. IV R 28/96, Deutsches Steuerrecht 1997, 712 ) weiterhin der Auffassung, dass der vom Kläger erklärte "Veräußerungsgewinn" laufenden Gewinn des Streitjahres 1994 darstellt.

    Der Berichterstatter hat den Kläger mit Verfügung vom 6. Januar 1998 noch darauf hingewiesen, dass das von ihm selbst für seine Ansicht wiederholt zitierte Revisionsverfahren - IV R 28/96 - durch Urteil des BFH vom 6. März 1997 abgeschlossen worden sei und dies Urteil u.a. auch in BFH/NV 1997, 746 abgedruckt sei.

    - in der Veräußerung des kassenärztlichen Patientenstammes bei einem Arzt, der daneben auch über einen privatärztlichen Patientenstamm verfügte (vgl. BFH/NV 1997, 746 unter Bestätigung von Finanzgericht -FG- Rheinland-Pfalz, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 753),.

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BStBl II 1993, 182 ; 1994, 352; BFH Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -NV- 1997, 746) kommt begrifflich eine Teilpraxisveräußerung nur in zwei Gruppen von Fällen in Betracht, in denen ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger entweder mehrere selbständige, wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Kundenkreisen ausübt, oder aber eine sachlich einheitliche Praxis mit gleichartiger Tätigkeit ausübt, bei der Teile der Praxis eine so weitgehende Selbständigkeit erlangt haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können.

    - in der Veräußerung der Großtierpraxis unter Zurückbehaltung der Kleintierpraxis durch einen Tierarzt (BFH, BStBl II 1993, 182 ) und.

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83

    Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    - in der Veräußerung von 80 % des Mandantenstammes eines Steuerberaters unter Fortführung der verkleinerten Praxis am unveränderten Ort (BFH/NV 1987, 571).

    Der BFH sieht selbst in der Veräußerung von 80 % des Mandantenstamms eines Steuerberaters unter Fortführung der verkleinerten Praxis am unveränderten Ort keine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung i.S. des § 18 Abs. 3 EStG, sondern laufenden, dem normalen Steuersatz unterliegenden Gewinn (BFH vom 5.2.1987, BFH/NV 1987, 571).

  • BFH, 17.04.1997 - XI B 34/97

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Beide Rechtsmittel wurden dem BFH zugeleitet, der mit Beschluss vom 17. April 1997 die als Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnete Beschwerde des Klägers als unzulässig verwarf und mit einem weiteren Beschluss vom 17. April 1997 die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14. Januar 1997 ebenfalls als unzulässig verwarf; auf die genannten Beschlüsse des BFH zu den Aktenzeichen - XI B 34/97 - und - XI R 19/97 - wird verwiesen.

    Die weiteren Begründungen bitte er, aus den AdV-Verfahrensakten zu entnehmen, nämlich aus den Akten des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts zum Aktenzeichen - II 1162/96 - sowie aus den Akten des BFH zum Aktenzeichen - XI B 34/97 -.

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Die Zurückbehaltung der Hälfte des Mandantenstammes kann nicht als unschädliche Zurückbehaltung von Restmandaten angesehen werden; insoweit ist der Sachverhalt, der vorliegend zu beurteilen ist, nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den der BFH (in BStBl II 1994, 925 ) zu entscheiden hatte; in jenem Fall ging es um Restmandate von weniger als 10 v.H. des gesamten Mandantenstammes.
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Auch vor der formalen Rechtskraft des Beschlusses vom 9. Januar 1998 sind die erfolglos abgelehnten Richter des erkennenden Senats berechtigt und verpflichtet, an der Entscheidung zur Hauptsache mitzuwirken (so BFH, BStBl II 1982, 217 ).
  • BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Die für diese dritte Fallgruppe des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG vorliegende Rechtsprechung (z.B. BStBl II 1980, 239 ; 1995, 407; 1997, 498; vgl. dazu auch Schmidt/Seeger, aaO., § 18 Rdn. 230 f.; Brandt in Hermann/Heuer/Raupach aaO., § 18 Rdn. 331, 350 f. - jeweils m.w.N.) ist daher für die Beurteilung des Streitfalles - entgegen der nicht näher begründeten Ansicht des Klägers - nicht einschlägig.
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 96/96

    Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Das trifft gleichermaßen auch für die vom KL zuletzt - ebenfalls zu Unrecht - als Musterverfahren bezeichneten Verfahren Az. XI R 96/96 (betreffend das in EFG 1997, 342 abgedruckte Urteil des FG Rheinland-Pfalz) und - IV R 45/97 - (betreffend das in EFG 1997, 960 abgedruckte Urteil des FG Münster) vor dem BFH zu: beide Verfahren betreffen nämlich Anteilsveräußerungen im Sinne der dritten Fallgruppe des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG ; für die Entscheidung des vorliegenden Streitfalles werden die zu erwartenden BFH-Entscheidungen keine Bedeutung haben können.
  • BFH, 22.12.1993 - I R 62/93

    Die Veräußerung des selbständigen Teils eines Vermögens i. S. des § 18 Abs. 3

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    - in der Veräußerung des zahntechnischen Labors einer Praxisgemeinschaft von Zahnärzten (BFH, BStBl II 1994, 352 ),.
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 86/94

    Keine begünstigte Betriebsveräußerung bei Übertragung von Spezialwissen an den

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    - in der Übertragung von technischem Spezialwissen und Berufserfahrung durch einen Ingenieur (BFH, BStBl II 1996, 4 ),.
  • BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S

    Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.1996 - 2 K 2772/95
  • BFH, 30.01.1976 - III R 61/74

    Untätigkeitsklage - Zurückweisung eines Einspruchs - Klage gegen Einspruch -

  • BFH, 05.05.1970 - II B 19/67

    Untätigkeitsklage - Anfechtungsklage - Anfechtung eines Steuerbescheids -

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.1995 - 2 K 1840/94

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer;

  • BFH, 24.05.1956 - IV 24/55 U

    Veräußerung von einzelnen Gegenständen eines der selbständigen Tätigkeit

  • FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 16 K 5662/99

    Prozessstandschaft; Vertretung; Anwaltssozietätsanteil; Praxisveräußerung;

    Ebensowenig stellt die Veräußerung eines Teils des Mandantenstamms eines Steuerberaters eine gemäß § 18 Abs. 3 EStG tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung dar - auch hier ist und bleibt die Tätigkeit gleichartig (vgl. BFH-Urteil vom 5.2.1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571; siehe auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 11.2.1998 II 1205/97, EFG 1998, 741).
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